MODUL DMG – Digitale Medien in der Gesellschaft (Tag 3 von 6)
Vorbereitung 1: Fragenspeicher auf Padlet:

Vorbereitung 2: Video als Vorbereitung schauen:

Bild anklicken, um zum Video zu gelangen
Medien- & Urheberrecht






Recht am eigenen bild

Das Recht am eigenen Bild gehört u. a. in den Bereich des Persönlichkeitsschutzes – dieser Persönlichkeitsschutz wird im Zivilgesetzbuch ZGB abgedeckt (siehe Art. 28 ZGB).
In der Folge diskutierten wir zahlreiche Themen wie Widerrechtlichkeit, Wahrung höherer Interessen und die Personen der Zeitgeschichte.

- Absolute Person der Zeitgeschichte (wie bspw. Roger Federer): Die Öffentlichkeit hat ein legitimes Informationsinteresse.
- Relative Person der Zeitgeschichte (wie bspw. vielleicht Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit, der als «Mr. Corona» bezeichnet wurde und die Bevölkerung während Wochen über den aktuellen Stand der Corona-Pandemie informierte).
«Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist nach der Lehre im Grundsatz bereits zu bejahen, wenn jemand ohne seine Zustimmung um seiner Person willen fotografiert oder eine bestehende Aufnahme ohne seine Einwilligung veröffentlicht wird.» Quelle: Vorlesungsnotizen Oliver Sidler, 4.12.20
Bei Personen der Zeitgeschichte kann dieses Recht nicht geltend gemacht werden, da – wie oben erwähnt – ein öffentliches Interesse an Informationen besteht. Bildmaterial gehört da dazu!
Die Lösungen zum Mentimeter sind hier ersichtlich: Link anklicken
Recht am eigenen Wort


Was ist erlaubt?

Kleine Korrekturen und Kürzungen sind erlaubt, eine Übersetzung und die Änderung des Kontextes hingegen nicht!
Recht auf gegendarstellung

Strafrecht


Vorlesungsnotizen Oliver Sidler, 4.12.20
In der Folge haben wir an diesem Präsenztag zahlreiche Aspekte des Strafrechts behandelt (so u. a. Informationsbeschaffungsdelikte wie Abhören fremder Gespräche).
Die Thematik ist für mich sehr komplex, da je nach Situation zuerst der Sachverhalt klar festgestellt werden muss. Dann folgt die «Einordnung» des Falles in die Gesetzesstruktur und die Beurteilung, ob legales resp. illegales Verhalten vorhanden ist/war. Dies passiert mit der Zuhilfenahme aller Gesetzestexte, Bundesgerichtsentscheide etc.
Stefan Köppli, 31.05.2021
Datenschutz



Urheberrecht

-> Darf ich als Lehrperson aus Sicht des Urheberrechts auf legale Art und Weise «Werke» im Unterricht verwenden, kopieren oder scannen?

Zweiter Vertiefungsblock mithilfe einer Mentimeter-Präsentation: Hier klicken, um diese Präsentation zu sehen inkl. Lösungen.
Social Media
Diskussion von Facebook, Instagram, TikTok und anderen Plattformen aus medienrechtlicher Sicht. Frage: Wer hat schon einmal alle AGBs gelesen?

Zusammenfassung Kurstag
Der Kurstag zu den Themen «Medien- und Urheberrecht» war für mich sehr anspruchsvoll. Die Tatsache, dass über zehn Screencasts geschaut werden mussten, fand ich nicht ideal. Aus meiner Sicht hätte man gewisse Themen streichen und andere wie bspw. Recht am Bild, Social Media vertieft anschauen können. Eine grosse Herausforderung waren für mich die (zu) tiefen Einblicke in die Gesetzesbücher. Absolut gelungen fand ich die beiden Mentimeter-Präsentation, die zum Überprüfen der eigenen Kenntnisse gebraucht werden konnten. Neu und absolut positiv für mich war, dass es die Funktion der Zusendung der richtigen Ergebnisse des Mentimeters per E-Mail gibt.
Mind-Map vom Morgen

Mind-Map vom Nachmittag

Da ich am heutigen Kurstag zwei kurze MindMaps erstellt habe, lasse ich die sonst übliche Zusammenfassung weg und komme nun direkt zu den drei Kernaussagen. In der Folge werden diese Kernaussagen ausformuliert:
(C) Stefan Köppli, 31.05.2021